ESPRIT Partnerprogramm – was ist da schon wieder los?

Ich habe ja vor einiger Zeit schon einmal über meine Erfahrungen mit dem ESPRIT Partnerprogramm berichtet (siehe auch Robert Basic, Webkram und dem Dreibeinblog) und habe heute wieder etwas komisches erlebt:

Und zwar hat Esprit die Partnerschaft heute ohne Rücksprache, Vorwarnung oder Begründung abgelehnt.

Sehr geehrte(r) Rene Glembotzky,

leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass Ihre Partnerschaft mit der Werbefläche „www.openpeople.de“ auf das Partnerprogramm

– Esprit DE –

vom Betreiber des Programms

– zum Zeitpunkt sofort –

gekündigt wurde.

Dabei haben wir zum Ankurbeln der Weihnachtsumsätze erst vor drei Tagen ein ESPRIT Pop-Under platziert und in der Zwischenzeit etwas über 5.000 Besucher in den Shop gelotst. Bei EUR 15,- Affiliate-Umsatz ergibt dies einen TKP von drei Euro, der für ein Pop-Under zwar nicht berauschend, aber durchaus annehmbar ist.

Selbstverständlich habe ich ESPRIT gleich kontaktiert und warte nun auf ein Feedback zur Sperrung…

Zumal ein Pop-Under auch nicht gegen die Bedingungen des Programms verstößt:

Esprit bietet Ihnen eine Provision in Höhe von 5% für bestätigte Sales an.
Ab 16 Sales / Monat erhalten Sie Premiumkonditionen: 7% PPS auf bestätigte Sales.

Wir bitten um Verständnis, dass die Prämien erst dann angewiesen werden können, wenn der Sale bestätigt wurde. Dies kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Die Sale-Vergütung (= „Pay per Sale“) wird nur auf bestätigte Sales gezahlt.

Um den Erfolg des Partnerprogramms langfristig zu gewährleisten arbeiten wir bevorzugt mit aktiven und engagierten Partnern zusammen. Als Richtlinie können Sie 5 Sales/Monat betrachten. Die Beurteilung über die Teilnahme am Partnerprogramm erfolgt quartalsweise.

Folgende Seiten sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen:

– AdRank <5
– „Under construction“ Seiten
– Seiten, die „Fehler …“ erzeugen
– Seiten ohne eigenen Inhalt (Doorwaypages)
– Automatische Redirect-Seiten
– Seiten, die keine Prüfung der Inhalte ermöglichen
– Websites, die in der URL die Begriffe „ESPRIT“ oder „edc“ (inkl. Möglicher
Falschschreibweisen) beinhalten

Ein Verstoß gegen diese Bedingungen zwingt uns zur sofortigen Kündigung des Partners.

Eine Weitergabe von Provisionen an den Endkunden in Form von Rabatten ist nicht gestattet, da Esprit als Markenartikler seine eigenen Preisempfehlungen nicht unterschreitet. Ebenso ist eine Veröffentlichung von Esprit Gutschein-Codes untersagt. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien zwingt uns zur sofortigen Kündigung des Partners, darüber hinaus behält sich Esprit weitere rechtliche Schritte vor.

Die Schaltung von bezahlten Suchergebnissen unterliegt nochmals besonderen Bedingungen.

Erlaubt ist:
– Schaltung von AdWords (bzw. jedwede Form von bezahlten Suchergebnissen) mit mode-affinen Begriffen als Keyword
– Weiterleitung auf Ihre Partnerseite

Nicht erlaubt ist:
– Schaltung von AdWords (bzw. jedwede Form von bezahlten Suchergebnissen) mit den Begriffen „ESPRIT“ oder „edc“ (inkl. möglicher Falschschreibweisen) als Keyword
– Schaltung von AdWords (bzw. jedwede Form von bezahlten Suchergebnissen) mit den Begriffen „ESPRIT“ oder „edc“ (inkl. möglicher Falschschreibweisen) in der Domain
– Direkte Weiterleitung in den ESPRIT – Shop, egal mit welchem Begriff

Hat man kein Interesse mehr an der Generierung von Umsätzen? Ich bin gespannt…


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