Ich war positiv überrascht, als ich vor drei Wochen ein Babybett und eine Wickelkommode bei Quelle.de bestellte und diese knapp 130 Euro unter den Preisen eines anderen Online-Shops gelegen hat; außerdem gibt es derzeit noch einen Gutschein über 10% Rabatt beim Online-Möbelkauf, der uns weitere 40 Euro Nachlass bescherte.
Selbstverständlich habe ich nicht gezögert und brav meine gewünschten Artikel in den Warenkorb geworfen.
Beim Auswählen des Babybettes wurde uns eine „passende“ (Zitat Onlineshop) Dr. Lübbe Wirbelsäulenmatratze für das Kinderbett zum Preis von EUR 24,99 angeboten. Glücklicherweise ist uns vor der Auswahl in den Warenkorb aufgefallen, dass es sich um eine irreführende, verbraucherschädliche Angabe handelt. Für EUR 24,99 hätte ich definitiv eine falsche Größe geliefert bekommen.
Man beachte den Hinweis „Das passt dazu“ mit der Preisangabe EUR 24,99:
Doch wählt man die für das Bett RICHTIGE Größe aus, kostet sie sagenhafte EUR 109,99 :-(((
Ich habe mir die Mühe gemacht, den Quelle-Kundendienst einmal per Mail mit den Screenshots zu konfrontieren, da diese irreführende Preisangabe in meinen Augen ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellt.
§3 Verbot unlauteren Wettbewerbs
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
Genauer definiert wird die „Beeinträchtigung“ zwei Paragraphen weiter:
§ 5 Irreführende Werbung
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt.
(2) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über (…) den Anlass des Verkaufs und den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, und die Bedingungen, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden.
Ich bin gespannt, ob Quelle so kulant ist, den Fehler zuzugeben und zu den Angaben zu stehen oder nicht – selbstverständlich berichte ich darüber, sobald ich ein Feedback habe 🙂
andosch
ach ne! jetzt gibts hier schon fortsetzungeschichten, oder wie? also wirklich 🙂
Christoph
Ich drücke Dir die Daumen! Ich denke ähnlich wie Du – eigentlich müsstest Du einen Anspruch auf eine Lieferung zum genannten Preis haben.